Wenn während eines Ausflugs im Rahmen einer Nilkreuzfahrt ein Tourist verletzt wird, haftet der Reiseveranstalter. Dieses Urteil fällte nun der Bundesgerichtshof. Der Bundesrichterargumentierte, dass es nicht darauf ankomme, wer den Ausflug tatsächlich durchführe, sondern wer in der subjektiven Wahrnehmung der Touristen als Organisator des Ausflugs auftritt. In den meisten Fällen, so auch bei der fraglichen Nilkreuzfahrt […]