Schmerzensgeld für Sturz auf Schiffstreppe

Ein Passagier einer Nilkreuzfahrt hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, wenn er auf einer feuchten Schiffstreppe stürzt. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Das Gericht sprach mit seinem Beschluss einer Urlauberin Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro sowie Schadenersatz in Höhe von rund 1000 Euro zu. Die Frau war auf der Treppe eines Nilkreuzfahrt-Schiffes gestürzt, welche nach der Reinigung noch feucht war. Außerdem hatte das Reinigungspersonal nicht auf die Rutschgefahr hingewiesen. Für diese Nachlässigkeit müsse der Reiseveranstalter finanziell einstehen.

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